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   BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11   

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BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11 (https://dejure.org/2012,11392)
BAG, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11 (https://dejure.org/2012,11392)
BAG, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 (https://dejure.org/2012,11392)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatz; Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3196
  • NZA 2012, 756
  • DB 2012, 2232
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    Vielmehr bedarf es hierzu besonderer Umstände (vgl. BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - zu II 1 a der Gründe mwN, EzA GG Art. 103 Nr. 5; BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - zu II 3 a der Gründe mwN, BAGE 114, 157) .

    Hierzu muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass das Landesarbeitsgericht nach seiner Argumentationslinie unter Berücksichtigung des entsprechenden Gesichtspunkts möglicherweise anders entschieden hätte (BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - zu II 3 a der Gründe mwN, aaO) .

  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZN 857/98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    Beruht die anzufechtende Entscheidung auf mehreren jeweils selbstständig tragenden Begründungen, ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (vgl. BAG 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - zu B II 2.1.2 und 2.1.3 der Gründe mwN, BAGE 91, 93) .

    Im Übrigen weist die Beschwerde bereits selbst zutreffend darauf hin, dass das Landesarbeitsgericht diese Frage lediglich im Rahmen einer Hilfserwägung angestellt hat, weshalb es an der Entscheidungserheblichkeit fehlt (vgl. zu den Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Doppelbegründung: BAG 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - zu B II 2.1.2 und 2.1.3 der Gründe mwN, BAGE 91, 93) .

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    a) Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer dartun, dass die anzufechtende Entscheidung von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und deren Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 114, 200) .

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 114, 200) .

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsfragen durch das Urteil vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) entschieden.

    Die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Fragen zur Auslegung des Dienstvertrags vom 1. September/4. Oktober 1994 und des Schreibens des Sächsischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst vom 1. September 1994 sind im Urteil des Senats vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) behandelt und letztlich zum Nachteil des Klägers beantwortet.

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96

    Beschwerde der Nichtzulassung der Revision - Divergenz bei Doppelbegründung

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    Eine lediglich fehlerhafte oder den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht genügende Rechtsanwendung durch das Landesarbeitsgericht vermag eine Divergenz nicht zu begründen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - zu II 1 der Gründe mwN, AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 76) .

    Dies ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht bei Anwendung des Rechtssatzes aus der angezogenen Entscheidung möglicherweise eine andere, dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - zu II 1 der Gründe mwN, aaO) .

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    Vielmehr bedarf es hierzu besonderer Umstände (vgl. BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - zu II 1 a der Gründe mwN, EzA GG Art. 103 Nr. 5; BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - zu II 3 a der Gründe mwN, BAGE 114, 157) .
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    bb) Nichts anderes gilt, soweit der Kläger unter Gliederungspunkt 15 (S. 28 ff. der Beschwerdebegründung) eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 17. September 2002 (- C-320/00 - Slg. 2002, I-7325) und vom 13. September 2011 (- C-447/09 - NJW 2011, 3209) geltend macht.
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    Von allgemeiner Bedeutung ist die Rechtsfrage, wenn sie sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BVerfG 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 - Rn. 19 mwN, NJW 2009, 572) .
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    Andernfalls ist die Beschwerde zurückzuweisen (vgl. BVerfG 25. Juli 2005 - 1 BvR 2419/03, 1 BvR 2420/03 - zu II 1 a der Gründe mwN, WM 2005, 2014) .
  • EuGH, 17.09.2002 - C-320/00

    Lawrence u.a.

    Auszug aus BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
    bb) Nichts anderes gilt, soweit der Kläger unter Gliederungspunkt 15 (S. 28 ff. der Beschwerdebegründung) eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 17. September 2002 (- C-320/00 - Slg. 2002, I-7325) und vom 13. September 2011 (- C-447/09 - NJW 2011, 3209) geltend macht.
  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz

  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

  • BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05

    Gehörsrüge - Rechtsausführungen

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 B 121.83

    Erteilung einer Bescheinigung über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur

  • LAG Sachsen, 25.08.2011 - 3 Sa 614/10
  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

    a) Nach § 72a Abs. 1 iVm. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz darauf gestützt werden, dass in der anzufechtenden Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte zu derselben Rechtsfrage abweicht (vgl. etwa BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 6 mwN; 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 -) .

    Dies ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht bei Anwendung des Rechtssatzes aus der angezogenen Entscheidung möglicherweise eine andere, dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (vgl. etwa BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 6 mwN) .

  • BVerwG, 04.02.2014 - 6 PB 36.13

    Mitbestimmung beim Absehen von Stellenausschreibungen; Abweichung von einer

    Zwar ist eine dahingehende Verfahrensweise in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, wenn eine ursprünglich begründete Grundsatzrüge ihre Grundlage durch eine nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ergehende Entscheidung des Revisionsgerichts verliert, welche den Rechtsstandpunkt des Beschwerdeführers bestätigt (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49, vom 20. März 1985 - BVerwG 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230 und vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240; BFH, Beschlüsse vom 20. Juni 1974 - VI B 15/74 - BFHE 112, 342, vom 29. Juli 1976 - V B 10/76 - BFHE 119, 380 und vom 8. November 2011 - X B 237/10 - juris Rn. 14; im Ergebnis ebenso: BAG, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - juris Rn. 21 f.).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19

    Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage -

    a) Nach § 72a Abs. 1 iVm. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz darauf gestützt werden, dass in der anzufechtenden Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte zu derselben Rechtsfrage abweicht (vgl. etwa BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 6 mwN; 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 -) .

    Dies ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht bei Anwendung des Rechtssatzes aus der angezogenen Entscheidung möglicherweise eine andere, dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (vgl. etwa BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 6 mwN) .

  • BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechts-frage

    Hiervon ist auszugehen, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 357/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Gesamtversorgung

    aa) Klärungsbedürftige Rechtsfragen iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG liegen nicht vor, nachdem der Senat die maßgeblichen Rechtsfragen durch die angeführten Urteile geklärt hat (zum Wegfall der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage bei Klärung durch das Bundesarbeitsgericht BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 18 ff.) .
  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZN 82/20

    Nichtzulassungsbeschwerde - zwischenzeitliche Klärung der Rechtsfrage

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Klärungsbedürftigkeit und der allgemeinen Bedeutung der Rechtsfrage sowie einer Divergenz ist grundsätzlich derjenige der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BAG 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 13; 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 21) .
  • BAG, 17.10.2017 - 10 AZN 533/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    a) Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 19) .
  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19

    Zahlung (widerrufene) Zulage - Erstattung Fortbildungskosten - Zahlung

    Insbesondere aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes ist hiervon aber dann eine Ausnahme geboten, wenn die Rechtsfrage erst nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht im Sinne des Beschwerdeführers beantwortet und damit geklärt worden ist (BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 21) .

    Andernfalls ist die Beschwerde zurückzuweisen (BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 22) .

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZN 822/16

    Auslegung von Versicherungsbedingungen - Rechtsfrage

    Beruht die anzufechtende Entscheidung auf mehreren jeweils selbstständig tragenden Begründungen, ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (vgl. BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 6 mwN) .
  • BFH, 19.08.2013 - X B 44/13

    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte

    Diese verfahrensrechtliche Position darf dem Beschwerdeführer nicht dadurch entzogen werden, dass durch die für ihn nicht vorhersehbare Entscheidungsreihenfolge des Rechtsmittelgerichts die klärungsbedürftige Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt wird (zum Ganzen BAG-Beschluss vom 27. März 2012  3 AZN 1389/11, Neue Juristische Wochenschrift 2012, 3196, unter II.2.a; BVerfG-Beschluss vom 28. Juni 2012  1 BvR 2952/08, Wertpapier-Mitteilungen 2013, 15, unter IV.3., m.w.N.: Auslegung der gesetzlichen Revisionszulassungsgründe im Lichte des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes).
  • BFH, 16.07.2013 - X B 15/13

    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte

  • LAG Köln, 01.06.2017 - 7 Sa 671/15

    Besitzstandsrente; ergebnisbezogene Betrachtungsweise; Quotierung; Pensionskasse;

  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2020 - 3 N 54.17

    Rücküberstellung anerkannter Schutzberechtigter nach Bulgarien: Entfallen der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - 3 N 113.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Syrien): Entfallen der Grundsatzbedeutung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2012 - L 8 AY 56/10
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